Klimaschutzkonzepte

Auf dem Klimagipfel 2015 in Paris wurde erneut deutlich, dass die internationale Staatengemeinschaft die globalen Treibhausgasemissionen wird erheblich reduzieren müssen, um die Klimaerwärmung in verträglichen Grenzen zu halten.
Unbestritten ist, dass in Kommunen und Städten aufgrund der räumlichen Konzentration, der komplexen Strukturen und der hohen Nutzungsdichte ein Großteil der Treibhausgasemissionen entsteht. Die Kommunalverwaltungen tragen daher bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland eine besondere Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen durch verschiedene Förderprogramme  im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative bei der dauerhaften Reduktion der Treibhausgasemissionen. Beispielsweise wird die Erstellung von sogenannten Klimaschutzkonzepten finanziell gefördert. Diese beinhalten u.a. einen Katalog von individuell zugeschnittenen Handlungsoptionen im Bereich Klimaschutz, deren Umsetzung der jeweiligen Kommune besonders empfohlen wird. Die Aufstellung des Katalogs basiert auf einer umfangreichen Analyse, die ebenfalls Gegenstand des Klimaschutzkonzeptes ist.

Die Stadt Geilenkirchen hat in der Vergangenheit 2 Klimaschutzkonzepte erstellen lassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie durch das Klicken auf die folgenden Überschriften:

Bild Klimaschutz und Energie

Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Geilenkirchen

Die Stadt Geilenkirchen hat sich schon vor mehreren Jahren zum Klimaschutz bekannt und beabsichtigt, die CO₂-Emissionen in der Stadt innerhalb der nächsten Jahre entsprechend dem Energiekonzept der Bundesregierung weiter zu reduzieren. Ein wesentlicher Schritt hierfür erfolgte im Jahr 2013 mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (KSK), das am 11.12.2013 vom Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet wurde. Es  bildet eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen. So enthält es beispielsweise einen Katalog von speziell zugeschnittenen Handlungsoptionen. Die Existenz eines solchen Konzeptes ist außerdem eine wichtige Voraussetzung, um auf Bundesebene an verschiedenen Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.

Die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03KS3783.
gefördert durch:

Das Klimaschutz-Teilkonzept "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften" für die Stadt Geilenkirchen

Die Erstellung dieses Klimaschutzteilkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Förderkennzeichen: 03K01040

gefördert durch: