Förderung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften" für die Stadt Geilenkirchen

Ähnlich wie das Klimaschutzkonzept enthält das Teilkonzept eine Vielzahl von möglichen Optionen zur Senkung des fossilen Primärenergiebedarfs und somit auch der Treibhausgasemissionen.  Die in diesem Teilkonzept aufgezeigten Handlungsoptionen beziehen sich aber speziell auf die Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt Geilenkirchen befinden. Somit dient das Klimaschutz-Teilkonzept vor allem dazu, zukünftig die CO₂- Emissionen und die Energiekosten städtischer Einrichtungen zu reduzieren. Bezogen auf die gesamten Treibhausgas-Emissionen der Stadt Geilenkirchen sind dies zwar nur rund 2%, hinsichtlich des Klimaschutzes hat die Stadtverwaltung aber eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Außerdem kann die Stadt von einer Abnahme des Energieverbrauchs des eigenen Gebäudebetriebs auch wirtschaftlich profitieren.

Die Erstellung dieses Klimaschutz-Teilkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen:  03K01040

gefördert durch:

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