Stadtrat

In der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, welche Aufgaben der Stadtrat erfüllt. So werden durch den Stadtrat u.a. Satzungen erlassen und geändert, Bauleitplanverfahren (Verfahren, durch welche Wohn- und Gewerbegebiete entstehen können) entschieden und die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan beschlossen. Der Haushaltsplan beinhaltet u.a. alle Investitionen, die die Stadt Geilenkirchen im Laufe des Jahres tätigt.

Der Stadtrat kann Fachausschüsse bilden und diesen gewisse Aufgabenbereiche übertragen, in denen die Ausschüsse selbstständig entscheiden können. In der Regel findet die politische Diskussion in den Fachausschüssen statt. Die abschließende Entscheidung wird jedoch im Rat getroffen.

Die Sitzungen des Stadtrates und der meisten Ausschüsse sind öffentlich, d.h. alle Interessierten können die Sitzung mitverfolgen.

Im Rat der Stadt Geilenkirchen sind 5 Fraktionen vertreten:

  • CDU
  • Freie Bürgerliste 
  • Bündnis 90/Die Grünen 
  • SPD
  • FDP

Hier finden Sie die Kontaktdaten der 38 Ratsmitglieder: