Wichtige Dienstleistungen im Bereich Energetisches Bauen und Sanieren von Wohnungen und Wohnhäusern

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Erstellung von Energieausweisen

Mit Hilfe eines  Energieausweises ist es möglich, den energetischen Standard von verschiedenen Immobilien miteinander zu vergleichen. Hierzu wird innerhalb des Energieausweises u.a. der Jahresgesamtenergiebedarf bezogen auf die Fläche der Wohnung oder des Hauses ausgewiesen. Dieser Energiewert lässt sich gut vergleichen mit dem Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs: Die Herstellerangabe  entspricht zwar nicht exakt dem wirklichen Verbrauch, da dieser u.a. auch vom Fahrverhalten abhängt. Dennoch lassen sich beim Kauf oder bei Miete eines Hauses oder einer Wohnung anhand des angegebenen Wertes die zukünftigen Energiekosten und Kohlenstoffdioxidemissionen zumindest abschätzen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen: Bedarfsorientierte Energieausweise werden allein anhand der Bausubstanz (Wärmedämmqualität von Wänden und Fenstern, …) erstellt. Hierzu wird innerhalb des Energieausweises u.a. der Jahres-Gesamtenergiebedarf bezogen auf die Fläche der Wohnung oder des Hauses ausgewiesen, der sich unter ganz bestimmten, festdefinierten Innen- und Außenraumtemperaturen einstellen würde. Die Grundlage für Ausstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen bilden dagegen die tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Da solche Verbrauchswerte sehr stark vom Nutzerverhalten abhängen, empfiehlt die Deutsche Energie - Agentur (dena), vorzugsweise bedarfsorientierte Energieausweise ausstellen zu lassen.

Eigentümer von Wohnungen und/ oder Wohngebäuden müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einen Energieausweis vorlegen.  Eine Unterlassung der Ausstellung eines Energieausweises kann zur Erhebung von Bußgeldern führen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Sämtliche Vorgaben finden Sie in der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), die Sie beispielsweise unter http://www.gesetze-im-internet.de einsehen können.

Aussteller von Energieausweisen
Energieausweise dürfen nur von Personen mit den entsprechenden Qualifikationen ausgestellt werden, die in der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt sind. Eine zentrale Liste, in der alle ausstellungsberechtigten Personen aufgeführt werden, gibt es nicht. Ebenso existiert kein amtliches Zertifikat, das die Befähigung zur Ausstellung von Energieausweisen bestätigt. Daher rät die Verbraucherzentrale dazu, dass Sie sich  von Ihrem Aussteller eines Energieausweises vorab schriftlich  bestätigen lassen sollten, dass eine Berechtigung zur Ausstellung gegeben ist. Weitere Tipps zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter: https://www.verbraucherzentrale.de/Der-Energieausweis-Steckbrief-fuer-Wohngebaeude-2

Bei der Suche nach Ausstellern von Energieausweisen stößt man im Internet auf verschiedene Listen, in denen entsprechende Dienstleister genannt werden. Beachten Sie hierbei: Möglicherweise wurde die Befähigung der verzeichneten Dienstleister zum Ausstellen eines Energieausweises vom Betreiber der jeweiligen Internetseite nicht überprüft.

Die offizielle Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) enthält nur Aussteller, deren Qualifikation von überprüft wurde. Diese dena- Liste finden Sie im Internet unter:  https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten

Zusätzliche Qualitätsgarantien bietet ihnen darüber hinaus ein Energieausweis mit dena-Gütesiegel. Ein solcher Energieausweis kann nur von Personen ausgestellt werden, deren Qualifikation und Ausbildung deutlich über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgehen. Die Ausstellung solcher Energieausweise mit Gütesiegel ist allerdings in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Nähere Informationen zu den Energieausweisen mit dena-Gütesiegel, insbesondere zu den Anforderungen an Aussteller und Inhalte erhalten Sie unter: https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/fileadmin/user_upload/Experten/Regelheft_dena-Guetesiegel_EA.pdf

Energieberatung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Durch eine energetische Sanierung wird der energetische Standard eines Gebäudes erhöht und somit die CO2-Emissionen des Gebäudebetriebs und die monatlichen Energiekosten reduziert, ohne dass auf Komfort verzichtet werden muss. Diesem finanziellen Einsparpotenzial stehen in der Regel Investitionskosten gegenüber. Sanierungsmaßnahmen werden idealerweise so ausgewählt, dass mit den eingesetzten finanziellen Mitteln möglichst hohe Energieeinsparungen und Emissionsminderungen erreicht werden. Bei der Identifikation und Auswahl der Maßnahmen kann Ihnen ein Energieberater helfen.

Energieberatungen werden auf dem Markt von den verschiedensten Dienstleistern zu sehr unterschiedlichen Preisen und mitunter sogar kostenlos angeboten. Die Suche nach einem geeigneten Energieberater wird durch die große Anzahl an Anbietern auf dem Markt erschwert. Insbesondere für nicht-fachkundige Personen kann es schwierig sein, die Unterschiede bei den verschiedenen Beratungsangeboten zu erkennen und eine Einschätzung der Beratungsqualität vorzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Berufsbezeichnung „Energieberater“ nicht geschützt ist und keine bestimmte Ausbildung erfordert. Ebenfalls ist nicht festgelegt, welche Inhalte eine Energieberatung enthalten sollte.

Die Stadtverwaltung kann und darf keine Empfehlungen für bestimmte Dienstleister aussprechen. Bei der Auswahl des Energieberaters kann es sinnvoll sein, auf folgende Merkmale besondere Beachtung zu legen:

- Ausbildung des Energieberaters  sowie besuchte Weiterbildungsmaßnahmen
- Erfahrung der Energieberaters (Referenzprojekte)
- Reputation, ggf auch erhaltene Auszeichnungen oder Gütesiegel
- Unabhängigkeit der Beratung von Produktions- und Handelsunternehmen

Besondere Gebäude, wie beispielsweise Fachwerkhäuser, erfordern sehr spezielle Fachkenntnisse und Erfahrung.

Sicherlich spielt bei der Auswahl eines Energieberaters auch der Preis eine Rolle. Beachten Sie dabei aber, dass energetische Sanierungsmaßnahmen langfristige Investitionen darstellen. Ein günstiges Beratungsangebot kann langfristig unvorteilhaft sein, wenn die Beratungsleistung nur zu verhältnismäßig  geringen Energieeinsparungen führt oder es versäumt wurde, Sie auf bestimmte finanzielle Fördermaßnahmen hinzuweisen.

Ingenieurdienstleistungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Wenn Sie sich für eine energetische Sanierung oder den Bau eines neuen Wohngebäudes entschieden haben, benötigen Sie Fachingenieure und/ oder Architekten, die in Rücksprache mit Ihnen einen Entwurf erstellen, die Baugenehmigung (bei einer Sanierung nicht immer erforderlich) einholen, die Planung durchführen und den Bau bis zur Abnahme begleiten. Darüber hinaus benötigen Sie Handwerksunternehmen, die die Baumaßnahmen ausführen und die Gebäudetechnik installieren.

In Deutschland werden die einzelnen Abschnitte von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen in neun Leistungsphasen untergliedert. Diese werden hier kurz vorgestellt. Eine ausführliche und vollständige Ausführung der Inhalte der einzelnen Leistungsphasen finden Sie in der aktuell geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Übrigens: Nicht jede Bau- oder Sanierungsmaßnahme erfordert immer sämtliche Leistungsphasen.

1. Grundlagenermittlung
I
nhaltliche Besprechung Ihres Bau- und/ oder Sanierungsvorhabens
(was soll gebaut werden, wo befindet das Baugrundstück, sind Auflagen des Amtes des Denkmalschutz zu beachten, welcher energetischer Standard soll erreicht werden…?)
2. Vorplanung
Erste Erarbeitung von Entwürfen und Alternativen
3. Entwurfsplanung
Erarbeitung eines Gebäudeentwurfes bzw. von Sanierungsmaßnahmen einschließlich zeichnerischer Darstellung und Schätzung der Kosten für die bauliche Umsetzung
4. Genehmigungsplanung
Sofern erforderlich Anpassung der Entwurfsplanung an die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, Erstellung und Einreichung eines Bauantrages.
5. Ausführungsplanung
Entwicklung der baulichen/ konstruktiven Gebäudeausführung
6. Vorbereitung der Vergabe
Ermittlung und Zusammenstellung erforderlicher Baumaßnahmen und Baumaterialien
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen von Angeboten zur Ausführung der verschiedenen Baumaßnahmen, Auswertung der Angebote
8. Bauüberwachung
Überwachung der Baumaßnahmen auf ordnungsgemäße, der Planung und den öffentlichen Vorschriften entsprechende Ausführung
9. Objektbetreuung
Untersuchung des Gebäudes vor Ablauf von Verjährungsfristen auf Mängel und Schäden

Die verschiedenen Leistungsphasen dürfen in der Regel nur von Architekten und Ingenieuren ausgeführt werden, es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Wenn Sie eine energetische Sanierungsmaßnahme vornehmen oder ein Haus mit besonderem energetischen Standard errichten lassen möchten, kann es von Vorteil sein, Ingenieurbüros mit entsprechenden Schwerpunkten zu beauftragen. Ingenieurbüros aus dem Kreis Heinsberg mit einem energetischem Schwerpunkt finden sind innerhalb des Unternehmensverzeichnisses auf den Klimaschutzseiten der Stadt Geilenkirchen.

Bei der Sanierung von Fachwerkhäusern und anderen bauphysikalisch besonders anspruchsvollen Gebäuden empfiehlt es sich, einen entsprechend spezialisierten Fachplaner auswählen.

Handwerksunternehmen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Wie bei der Auswahl  des Architekten und/ oder von Fachingenieuren kann es auch bei der Auswahl der Handwerksunternehmen sinnvoll sein, Unternehmen auszuwählen, die bereits umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des energetischen Bauens und Sanierens vorweisen können.