Finanzielle Förderungen

Da das aktuelle Energiekonzept der Bundesregierung vorsieht, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 deutlich zu reduzieren, gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die Eigentümer von Wohnraum finanziell dabei unterstützen, die energetische Qualität ihres Eigentums zu verbessern oder bei der Errichtung eines neues Gebäudes einen hohen energetischen Standard zu erreichen. Durch die Inanspruchnahme von finanziellen Förderungen kann die Umsetzung von energetischen Maßnahmen beim Sanieren und beim Neubau für Eigentümer sehr wirtschaftlich sein.


Wichtige Hinweise
:

  • Sie erhalten hier nur einen kurzen Überblick über einige wichtige Fördermaßnahmen. Die Zusammenstellung ist NICHT vollständig. Alle hier zu findenden Angaben sind ohne Gewähr. Überprüfen Sie vor Aufnahme eines Neubau- oder Sanierungsprojektes immer die Fördermaßnahmen durch entsprechende Veröffentlichungen der Fördergeber und/ oder lassen sich von Fachpersonen beraten.
  • Weitere Fördermaßnahmen finden Sie beispielsweise über den Fördernavi der Energiegantur.NRW unter http://www.foerder-navi.de/
  • Förderanträge müssen häufig vor der Aufnahme von Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Eine vorzeitige Umsetzung von Maßnahmen kann dazu führen, dass Sie keine finanzielle Förderung erhalten, obwohl die inhaltlichen Voraussetzungen ansonsten erfüllt werden.
  • Die Stellung und Bewilligung eines Antrages für eine finanzielle Förderung benötigen Zeit. Stellen Sie einen Antrag daher immer frühzeitig.
  • Teilweise können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden, dies ist jedoch nicht immer der Fall.
  • Ein Energieberater kann Sie bei der Auswahl von Fördermaßnahmen und Stellung der dazugehörigen Anträge unterstützen.

 Klicken Sie auf die folgenden Überschriften, um mehr zu den jeweiligen Themen zu erfahren.

Förderprogramme im Bereich Energieeffizienter Neubau

Energieeffizient Bauen (KfW-Programmnummer 153)
Mit diesem Förderprogramm wird die Errichtung von Wohngebäuden und die Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden unterstützt, sofern die Neubauplanung und deren Umsetzung den Kriterien eines KfW-Effizienzhauses* oder Passivhauses entsprechen. Die Fördermaßnahme beinhaltet die Bereitstellung eines Kredites zu besonders vorteilhaften Konditionen und die zusätzliche Gewährung eines Tilgungszuschusses, dessen Höhe sich nach dem energetischen Standard des zu errichtenden Gebäudes richtet. Die Beantragung und Bereitstellung des Kredits erfolgt über Banken, Sparkassen und Versicherungen.

Für die Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung durch einen sogenannten Energieeffizienz-Experten** erforderlich, dessen Einsatz durch einen finanziellen Zuschuss durch die KfW auf Antrag gefördert werden kann (Programmnummer (KfW) 431).

Weitere Informationen zu dieser Fördermaßnahme erhalten Sie beispielsweise über folgende Internetseite der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-%28153%29/

*Stichwort: KfW-Effizienzhaus
Der Begriff „KfW-Effizienzhaus“ beschreibt einen bestimmten Gebäude-Energiestandard, der über die Anforderungen der EnEV hinausgeht. Der Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses ist unter ansonsten gleichen Bedingungen stets geringer als der eines Gebäudes, das gerade noch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Für den Betrieb eines Wohnhauses mit dem Standard „KfW – 40“ wird beispielsweise nur 40% der Primärenergie benötigt, die im Fall eines Hauses (Neubau) nach EnEV Standard erforderlich wäre. Je höher der Energiestandard, desto geringer der Energieverbrauch und desto höher ist auch die finanzielle Förderung durch die KfW.

** Stichwort Energieeffizienz-Experte
Sachverständige im Sinne dieses Programms sind Personen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes  unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ eingetragen sind. Die Aufnahme in die Liste erfordert verschiedene Qualifikationen.  Nicht alle Energieeffizienzexperten sind für gesamte Neubaumaßnahmen sondern nur für Einzelmaßnahmen zugelassen.


progres.NRW: Markteinführung - Neubau
Für die Errichtung von Neubauten mit besonders hohen Energiestandards (Passivhaus, 3-Liter-Haus, …) werden vom Land NRW Zuschüsse gewährt. Eine Antragsstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg.

Details zur Förderung und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/2017/02/17_02_03_markteinfuehrung/index.php

Förderprogramme im Bereich Energetisches Bauen und Sanieren

Hier finden Sie einige Förderprogramme, die Sie bei der energetischen Sanierung von Wohneigentum finanziell unterstützen können.

A)     Förderung von Beratungsdienstleistungen

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle für eine Energieberatung (BAFA vor-Ort-Beratung)
Im Rahmen einer solchen Beratung erfasst ein Energieberater durch eine gemeinsame Gebäudebegehung und anhand von Unterlagen zunächst den derzeitigen baulichen Bestand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Darauf aufbauend erstellt er anschließend einen Bericht. Dieser beinhaltet neben der Bestandsaufnahme vor allem konkrete energetische Sanierungsvorschläge und benennt idealerweise Förderprogramme, die  Sie für eine Umsetzung in Anspruch nehmen können. Der Energieberater kann Sie außerdem bei einer Beantragung geeigneter Fördermittel unterstützen. 

Eine BAFA-Beratung kann nur durch entsprechend zertifizierte Energieberater durchgeführt werden. Die Zertifizierung als BAFA-Berater ist ein Hinweis, dass der Berater eine bestimmte Qualifikation aufweist und idealerweise hersteller- und händlerunabhängig arbeitet. Dieses Qualitätsniveau kann selbstverständlich auch von Energieberatern erreicht oder übertroffen werden, die sich nicht für die BAFA vor-Ort-Beratung haben zertifizieren lassen.

Zertifizierte BAFA Berater finden Sie beispielsweise im Internet unter:
www.energie-effizienz-experten.de (Expertenliste des Bundes)
oder unter:
https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten
(Liste der deutschen Energieagentur)

Die Beratungskosten für eine BafA vor-Ort-Beratung werden zu folgenden Anteilen übernommen:
a)      Finanzieller Zuschuss in Höhe von bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten
(maximal 800,00 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten)
b)      Finanzieller Zuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Fördervoraussetzung:
Um die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Bauantrag für das betrachtete Gebäude vor dem 01.01.2002 gestellt worden sein. Zusätzlich ist es unbedingt erforderlich, dass das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden ist. Eine Beratung für die geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden ist ebenfalls förderbar.

Gefördert werden Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, MieterInnen sowie PächterInnen, rechtlich selbstständige Unternehmen und Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Details zur Förderung, zu den Fördervoraussetzungen und zum Förderumfang erhalten Sie unter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 512
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
energiesparberatung@bafa.bund.de
Telefon: 06196 908-1880

Link zur Fördermaßnahme
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Vor_Ort_Beratung/vor_ort_beratung_node.html

Flyer der Fördermaßnahme:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energiesparberatung-vor-ort.html

 

B)     Förderung von baulichen Maßnahmen


Energieeffizient Sanieren – Kredit und Tilgungszuschuss  (KfW-Programmnummer 151/ 152)

Die Fördermaßnahme beinhaltet einen Kredit zu besonders günstigen Konditionen für die Sanierung von Wohngebäuden sowie einen Tilgungszuschuss, der anhand der Anzahl der Wohneinheiten sowie der konkreten Einzelmaßnahmen  oder des geplanten und erreichten Energieeffizienzstandards des Gebäudes ermittelt wird.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
-          Wärmedämmung von Wänden
-          Wärmedämmung von Dachflächen
-          Wärmedämmung von Geschossdecken
-          Erneuerung der Fenster und Außentüren
-          Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
-          Erneuerung des Heizungsanlage
-          Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als 2 Jahre sind)

Für die Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung durch einen sogenannten Energieeffizienz-Experten** erforderlich, dessen Einsatz durch einen finanziellen Zuschuss durch die KfW auf Antrag gefördert werden kann (Programmnummer (KfW) 431).

Weitere Informationen zu dieser Fördermaßnahme erhalten Sie beispielsweise über folgende Internetseite der KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/

** Stichwort Energieeffizienz - Experte
Sachverständige im Sinne dieses Programms sind Personen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes  unter www.energie-effizienz-experten.de in den  Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ eingetragen sind. Die Aufnahme in die Liste erfordert verschiedene Qualifikationen.  Nicht alle Energieeffizienzexperten sind für gesamte Neubaumaßnahmen sondern nur  für Einzelmaßnahmen zugelassen.


Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (KfW-Programmnummer 430)

Diese Fördermaßnahme beinhaltet einen finanziellen Zuschuss  für die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern. Gefördert werden können bestimmte Einzelmaßnahmen oder alternativ eine Sanierungen auf KfW-Effizienzhaus-Standard. Die Höhe des Zuschusses wird anhand der Einzelmaßnahme oder des geplanten und erreichten energetischen Standards bemessen.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
-          Wärmedämmung von Wänden
-          Wärmedämmung von Dachflächen
-          Wärmedämmung von Geschossdecken
-          Erneuerung der Fenster und Außentüren
-          Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
-          Erneuerung des Heizungsanlage
-          Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als 2 Jahre sind)

Für die Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung durch einen sogenannten Energieeffizienz-Experten** erforderlich, dessen Einsatz durch einen finanziellen Zuschuss durch die KfW auf Antrag gefördert werden kann (Programmnummer (KfW) 431).

Details zur Förderung und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/


Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (KfW-Programmnummer 167)
Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen wird die Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen unterstützt, die die folgenden erneuerbaren Energietechnologien nutzen:
-          thermische Solarkollektoren
-          Biomasseanlagen
-          Wärmepumpen
-          Kombinierte Heizungsanlagen

Eine wichtige Förderungsvoraussetzung  ist es, dass die bisherige Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert worden ist. Die Förderung erfolgt über einen Kredit zu besonders vorteilhaften Konditionen. Die Antragsstellung erfolgt über Banken, Sparkassen und Versicherungen.

Details zur Förderung und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-(167)/


progres.NRW: Markteinführung - Gebäudesanierung

Für die Sanierung von Bestandsgebäuden auf einen besonders hohen Energiestandard (Passivhaus, 3-Liter-Haus, …) werden vom Land NRW Zuschüsse gewährt. Eine Antragsstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg.

Details zur Förderung und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/index.php

 

Finanzielle Förderung für den Austausch von Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen
Umwälzpumpen sorgen dafür, dass das Heizungswasser, das via Heizkessel erwärmt wurde, zu den Heizkörpern gefördert wird. Ein Großteil der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen, der in Gebäuden eingesetzt wird, entspricht nur noch in geringem Maße dem heutigen Stand der Technik und ist ineffizient. Durch einen Austausch dieser alten Pumpen gegen neue, hocheffiziente Pumpen können Heizungsanlagen wieder auf den  neusten Stand gebracht werden und Gebäudeeigentümer so Geld sparen. Der Austausch trägt dazu bei, dass bis zu 80% der Energie, die für die alten Heizungs- und Zirkulationspumpen benötigt wird, eingespart werden kann.

Der geringe Energieverbrauch der Hocheffizienzpumpen  kann einerseits  auf die Konstruktion zurückgeführt werden, die eine geringere Leistung erforderlich macht. Während alte Heizungspumpen stets mit konstanter Leistung arbeiten, richtet sich das Fördervolumen einer Hocheffizienzpumpe außerdem stets nach dem aktuellen Bedarf aus, variiert also.

Seit dem 1. August 2016 können private Hauseigentümer sowie Unternehmer und Kommunen einen Zuschuss für den Austausch alter Heizungs- und Warmwasser-Zirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen und für den hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizungssystemen beantragen. Dazu können Antragsteller bis zu 30 Prozent des Handwerkerrechnungsbetrags zurückerhalten.

Förderfähig sind Maßnahmen an Heizsystemen, die älter als zwei Jahre sind.  Zusätzlich müssen die Maßnahmen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und dürfen nicht durch die Hauseigentümer selber oder mit Pumpen aus dem Internet oder dem Baumarkt erfolgen.

Details zur Förderung und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter:
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html