Stärkungspakt für Geilenkirchen – Hilfe mit starken Partnern (ab dem 01. Juli 2023)

Flyer Stärkungspakt NRW

Stark gestiegene Energiekosten und Lebensmittelpreise stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Die Landesregierung NRW hat den Kommunen im Rahmen des „Stärkungspakt NRW – gemeinsam stark gegen Armut“ Gelder bereitgestellt, um Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste abzuwenden und um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern.

Dieses zusätzliche Geld soll für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, um die Mehrausgaben abzufedern. Die Unterstützung besteht dabei grundsätzlich aus zwei Säulen:

1. Säule: soziale Infrastruktur

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (z.B. die Tafel) vor besonderen Herausforderungen. Ein Teil des Geldes soll daher sozialen Trägern, Vereinen und Institutionen zu Gute kommen. Auch diese sind von den stark gestiegenen Energiepreisen und der Inflation betroffen und sollen ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiter leisten und im Idealfall noch ausbauen können.

2. Säule: Einzelfallhilfen - Maßnahmenpaket

Die Stadt Geilenkirchen unterstützt aus Mitteln vom Stärkungspakt NRW gemeinsam mit lokalen „starken Partnern“, im Jahr 2023 Menschen mit geringem Einkommen zur Behebung einer kleineren Notlage/eines kleineren finanziellen Engpasses.

Unter anderem werden Lebensmittelgutscheine an Haushalte verteilt, Freizeitgutscheine an Kinder oder Hilfen bei Härtefällen aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten gezahlt werden. Insgesamt stehen in der Säule 2 Gelder in Höhe von 75.000€ zur Verfügung, die über „starke Partner“ verwaltet werden.

Berechtigte Personen sind:

  • Menschen, die in Geilenkirchen wohnhaft sind und Sozialleistungen beziehen (Leistungsbescheid erforderlich)
  • Studierende und Azubis mit BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (Leistungsbescheid erforderlich)
  • Menschen aus einkommensarmen Haushalten mit besonderer Bedarfslage, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind (individuelle Begründung der „starken Partner“ erforderlich)

Welche Maßnahmen/Einzelfallhilfen gibt es?

1. Individuelle Soforthilfe – einmalig max. 200,00 Euro

„Starke Partner“ können Kund*innen, die in einen finanziellen Engpass geraten sind, eine Unterstützung von bis zu 200 Euro weitergeben, sofern der Verwendungszweck/Grund der Inanspruchnahme plausibel mit zwei, drei Zeilen begründet wird. (einmalige Inanspruchnahme, Lichtbild erforderlich)

Bild EInkaufswagen

 

2. Stärkungspaket Einkaufsgutschein-Soforthilfe

  • 20 Euro für die beantragende Person + 10 Euro für jedes weitere Familienmitglied
  • Der Gutschein kann einmalig als Sofortunterstützung beantragt werden

Wir möchten Menschen mit geringem Einkommen unterstützen, um einen kleineren finanziellen Engpass oder eine kleinere Notlage abzuwenden.  Die o. g. Personen erhalten daher bei Bedarf die Möglichkeit, einmalig eine „Einkaufsgutschein-Soforthilfe“ in Höhe von 20 Euro (für den Haushaltsvorstand) und 10 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied zu erhalten. Dabei können sie wählen, ob sie einen Gutschein eines Lebensmittel- oder eines Drogeriegeschäftes benötigen. Diese Gutscheine können bei den „starken Partnern“ nach einer kurzen Prüfung der Berechtigung direkt mitgenommen werden.

Logo D-Ticket

3. Ehrenamtsticket - Das Deutschlandticket für ehrenamtlich Engagierte

Wer ehrenamtliche Arbeit leistet, hat ein Dankeschön verdient. Wer sich in Geilenkirchen mindestens 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich für eine gemeinnützige oder kirchliche Einrichtung oder für einen anerkannten Verein einsetzt und zur berechtigten Personengruppe gehört, hat in diesem Jahr die Möglichkeit, das Ehrenamtsticket (Deutschlandticket) kostenlos für einen Monat zu erhalten.

Zur Beantragung eines Ehrenamtstickets benötigt man eine Bescheinigung, eine Juleica-Karte oder eine Ehrenamtskarte NRW. Ein Vordruck für eine entsprechende Bescheinigung findet sich hier.  Mit dem Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit und dem Ticket kann man sich die Kosten bei einem der „starken Partner“ als Dankeschön und Aufwandsentschädigung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit einmalig für einen Monat erstatten lassen.

Bild Schulmaterial 2

 

 

4. Einkaufsgutschein-Spenden für Schulbedarfsartikel:

Die Schulen erhalten die Möglichkeit, im Bedarfsfall für die von ihnen betreuten Schülerinnen und Schüler Schulmaterialien, erforderliche Sportbekleidung, oder individuelle andere notwendige Dinge anzuschaffen.

Bild Kinder

5. Freizeitgutschein

Familien und Kinder leiden besonders unter den hohen Inflations- und krisenbedingten Kosten. Daher verteilt die Stadt Geilenkirchen über ihre „starken Partner" Freizeitgutscheine an Kinder und Jugendliche. Jede berechtigte Familie erhält für jedes Kind einmalig einen Gutschein (oder eine Erstattung) über 20€.

Stärkungspakt NRW - Hilfe mit starken Partnern