Sportanlagen (Unterhaltung)


Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof.

Dies ist z. B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.

Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.


Zuständiges Amt: