Dezernat 3

Dem Dezernat 3 gehören 4 weitere Ämter an: Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Hauptamt, das Jugend- und Sozialamt und das Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt.
Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat viele verschiedene Aufgaben.
Dazu gehört auch das Bürgerbüro.
Was ist ein Bürgerbüro?
In einer Stadt wie Geilenkirchen leben viele Menschen, daher haben auch viele etwas im Rathaus zu erledigen. Früher musste man dafür unterschiedliche Ämter aufsuchen. Im neuen Bürgerbüro, das im Juli 2011 eröffnet wurde, kann man viele Dinge direkt erledigen. Das Bürgerbüro ist also eine Anlaufstelle für die gesamte Bürgerschaft!
Das Bürgerbüro zeigt Dir, dass die Verwaltung für alle Menschen der Stadt da ist und immer ein offenes Ohr für die Anliegen hat.
Die Mitarbeiternden des Bürgerbüros nehmen Anliegen und Wünsche der Bürgerschaft entgegen, bearbeiten sie sofort oder leiten die Angelegenheiten an andere Ämter weiter. Wenn jemand nicht weiß, wer im Rathaus für sein Anliegen zuständig ist, helfen die Mitarbeitenden gerne weiter.
Was kann im Bürgerbüro erledigt werden?
Die Mitarbeitenden sind für viele Dinge gleichzeitig zuständig z. B.
• Anträge für Reisepässe und Personalausweise
• Den Wohnsitz, also die Adresse, wo Du wohnst, anmelden und ändern
• Abfallkalender ausgeben
• Eintrittskarten für Theater oder Konzerte aus dem städt. Kulturprogramm verkaufen
• Fundsachen abgeben oder abnehmen u. v. m.
Um allen in Geilenkirchen Lebenden einen größtmöglichen Service zu bieten, ist das Bürgerbüro Montag und Mittwoch durchgehend von 7. 30 Uhr- 16.00 Uhr geöffnet und am Donnerstag sogar durchgehend bis 17.30 Uhr. Dienstag und Freitag ist das Bürgerbüro bis 12.30 Uhr geöffnet. Wer in der Woche keine Zeit hat, kann an jedem 1. Samstag im Monat von 9.30 Uhr – 12.30 Uhr seine Angelegenheiten im Bürgerbüro regeln.
Wenn Du schon einmal mit deiner Schulklasse das Rathaus besucht hast, kennst du dich im Bürgerbüro vielleicht schon aus.
Bestimmt habt ihr dann Kinder eurer Klasse im Computer gesucht, die in Geilenkirchen wohnen. Das macht immer Spaß!

Auch das Standesamt gehört in Geilenkirchen zum Bürgerbüro. Aber wann geht man zum Standesamt?
- Wenn man heiraten möchte
- Nach der Geburt eines Kindes
- Wenn ein Familienmitglied verstorben ist
- Wenn man eine Urkunde (z. B. Geburts- oder Sterbeurkunde benötigt)
Stell dir vor, zwei Personen wollen heiraten. Sie kommen gemeinsam ins Standesamt und informieren sich, was sie bei einer Eheschließung beachten müssen. Wir informieren sie darüber, welche Unterlagen sie zur Eheschließung mitbringen müssen.
Danach erfolgt die "Anmeldung der Eheschließung". Dann muss das zukünftige Paar nur noch den Termin der Eheschließung festlegen. Das ist alles.
So läuft eine Eheschließung ab:
Es gibt eine kleine besinnliche Ansprache durch einen Mirarbeitenden des Standesamtes.
Die beiden "Verlobten", wie sie offiziell heißen, erklären vor dieser Person, dass sie den gemeinsamen Willen haben, die Ehe zu schließen.
Aufgrund dieser übereinstimmenden Erklärung wird sodann festgestellt, dass das Paar nun rechtmäßig verbundene Eheleute sind! Und damit sind die beiden dann verheiratet.
Über die erfolgte Eheschließung wird von den Mitarbeitenden des Standesamtes eine Urkunde ausgestellt, an die alle Rechte und Pflichten der Eheleute geknüpft sind.
Schicke Kleidung: Immer weniger Brautpaare entschließen sich zu einer kirchlichen Trauung. Daher steigt der Stellenwert der standesamtlichen Trauung. Das drückt sich bei vielen Brautpaaren auch in festlicher Kleidung aus. Manche Bräute ziehen ein langes weißes Hochzeitskleid zur Standesamtlichen Trauung an.
Die Atmosphäre ist sehr feierlich. Die Eltern des Paares, Trauzeugen, sowie Freunde und Freundinnen und andere wichtige Bezugspersonen des Paares sind meistens dabei. Manchmal findet auch im Eingangsbereich von Haus Basten noch ein kleiner Empfang nach der Trauung statt.
Übrigens schreibt das Gesetz vor, dass eine Eheschließung in würdiger Form stattfinden muss. Also, keine Shorts und geringelten T-Shirts tragen, wenn ihr mal heiratet!
In Geilenkirchen kann man im Haus Basten heiraten. Dies ist ein Patrizierhaus aus dem 18. Jahrhundert. Es ist mit wertvollen Möbeln und Vertäfelungen aus dem 18. Jahrhundert eingerichtet und macht einen vornehmen Eindruck. Genau der richtige Rahmen zum Heiraten!
Das eigentliche Standesamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses. Hier muss man hingehen, wenn man eine Urkunde wie Geburts- oder Sterbeurkunde benötigt.
Wenn uns Schulklassen oder Kindergärten besuchen, schauen wir dabei in die Geburtenbücher der Geburtsjahre, in denen die Kinder geboren sind. Alle Personen, die in Geilenkirchen geboren werden oder wurden, sind darin eingetragen. Bis 2003 waren dies sehr viele, weil das Geilenkirchener Krankenhaus auch eine Entbindungsstation hatte. Die ist dann geschlossen worden. Seitdem werden in Geilenkirchen nicht mehr viele Kinder geboren. Natürlich leben in Geilenkirchen auch sehr viele Kinder, die nach 2003 geboren wurden. Deren Geburt ist aber dann in dem Standesamt der Stadt beurkundet worden, in der die Kinder geboren wurden z. B. Heinsberg oder Aachen.
Ebenfalls gibt es Sterbebücher. Darin sind alle Personen verzeichnet, die in Geilenkirchen verstorben sind.
Das Friedhofsamt ist für die landschaftliche Gestaltung und Pflege der Friedhofsanlagen zuständig. Außerdem hilft es bei der Abwicklung von Beerdigungen und steht den Angehörigen für Fragen zur Verfügung.

Außerdem kümmert sich das Ordnungsamt in der Stadt, wie sein Name schon sagt, um die Einhaltung der Ordnung und Ruhe. Dringt aus einer Wohnung in Geilenkirchen mal ohrenbetäubender Lärm, z. B. zu laute Musik, rufen die Nachbarn oft beim Ordnungsamt an und beschweren sich. Das Ordnungsamt fährt dann zu einer solchen Wohnung und bittet die Bewohnerschaft um Einhaltung der Ordnung und Ruhe.
Das Jugend- und Sozialamt ist zuständig für soziale Angelegenheiten. Es ist für alle in Geilenkirchen lebenden Kinder, Jugendlichen, ältere Menschen und jungen Eltern und Familien da.
Im Sozialamt erhält man, wenn der Bedarf besteht, finanzielle Hilfen, z.B. in Form von Wohngeld.
Seit der Einrichtung eines eigenen städtischen Jugendamtes am 1.1.2008 hat die Stadt Geilenkirchen neben den Aufgaben eines Sozialamtes auch die Kinder- und Jugendhilfe ‚unter ihrem Dach‘. Das Jugendamt betreut unter anderem die Kindergärten der Stadt und vermittelt die Kindergartenplätze entsprechend der Anfrage von Eltern in die jeweiligen Kindergärten.
In Fällen, in denen eine Kinderbetreuung, z. B. wegen der Berufstätigkeit der Eltern, dringend benötigt wird, ein Kindergarten aber entweder wegen der Arbeitszeiten der Eltern oder wegen des Alter des Kindes (älter als 6 und unter 14 Jahren) infrage kommt, deckt die Tagespflege des Jugendamtes die Betreuung der Kinder ab.
Eine Abteilung des Jugendamtes heißt ‚Soziale Dienste‘ , deren Hauptaufgabe der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist. Ziel dieser Abteilung ist, Familien, wenn diese Hilfe benötigt wird, zu unterstützen, damit es den Familienmitgliedern, vor allem aber den Kindern, gut geht. Kinder und Jugendliche können sich hier jederzeit einen Rat holen, genau wie ihre Eltern jederzeit eine Erziehungsberatung oder eine andere unterstützende Hilfe vom Jugendamt erhalten können.

Auch in Geilenkirchen kommt es schon mal vor, dass Kinder oder Jugendliche, z. B. wegen Krankheit der Eltern, für kürzere oder längere Zeit nicht bei ihren Eltern leben können. Wenn in einem solchen Fall die eigene Verwandtschaft nicht zur Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen infrage kommt, dann vermittelt das Jugendamt eine geeignete und passende Unterkunft, zum Beispiel in Form einer Pflegefamilie.
Auch, wenn Jugendliche straffällig werden, wird das Jugendamt eingeschaltet, und zwar durch die Polizei und das Gericht. Die Jugendgerichtshilfe betreut und berät Jugendliche, die eine Straftat, zum Beispiel eine ernsthafte Prügelei, begangen haben. Wenn das Gericht einen Jugendlichen mit dem Ableisten einer Arbeit bestraft, vermittelt die Jugendgerichtshilfe diese Arbeitsstunden.
Die Mobile Jugendsozialarbeit richtet sich mit aufsuchenden, öffentlichen Angeboten an alle Kinder und Jugendliche in Geilenkirchen. Ihr kennt vielleicht die Dirtbike – Anlage im Wurmauenpark. Diese wurde auf Initiative der Mobilen Jugendsozialarbeit u. a. in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und Jugendlichen aus Geilenkirchen errichtet. Die Idee hierzu lieferten Kinder und Jugendliche unserer Stadt. Ansprechpersonen werden über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung 629-0 vermittelt.

Das Hauptamt
Das Hauptamt ist ein Amt, das für die Bevölkerung kaum sichtbar wird, da es sich überwiegend um Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung kümmert. Das Hauptamt ist quasi die Verwaltung des Rathauses. Vom Hauptamt aus werden alle Computer der Mitarbeitenden in den Büros gesteuert und gewartet. Im Hauptamt befindet sich außerdem die Poststelle des Hauses, das heißt, hier kommt die gesamte Post für das Rathaus an und wird in der Poststelle für die einzelnen Ämter zum Weiterverteilen sortiert.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit, wie zum Beispiel die Gestaltung und Pflege dieser Homepage der Stadt Geilenkirchen, wird vom Hauptamt vorgenommen.
Auch die Wahlen für alle Stadtbezirke in Geilenkirchen werden vom Hauptamt organisiert und durchgeführt. Abgegebene Stimmen (nämlich: die von der Bürgerschaft ausgefüllten Wahlzettel) werden in Organisation des Hauptamtes gezählt und ausgewertet.
Das Archiv
Diejenigen, die uns einmal besucht haben, haben vielleicht auch schon mal das Stadtarchiv im Untergeschoss des Rathauses kennengelernt. Dort werden alle Unterlagen, die für die Geilenkirchener Stadtgeschichte von Bedeutung sind, aufbewahrt.
Hier gibt es also Stadtgeschichte zum Anfassen, nämlich Urkunden, Verträge und andere Schriftstücke aus der Vergangenheit.

Das Amt für Bildung und Wirtschaft
Das Schulverwaltungsamt unterstützt die Schulen im Stadtgebiet bei der Unterhaltung und Pflege der Gebäude mit allen Räumen und dem Gebäudemanagement. Das Sportamt verwaltet die städtischen Sportstätten und ist Ansprechperson für die Vereine im Stadtgebiet.
Das Kulturamt organisiert Theateraufführungen, Ausstellungen und Feste, auch in Kooperation mit anderen Institutionen und Firmen, innerhalb des Stadtbereichs Geilenkirchens.