Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss (Buchstabe A- O)
Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.
Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen:
Wohngeldgesetz
Zuständiges Amt:
Sachbearbeiter(in):
-
Frau
Christina
Houben
Gebäude: Rathaus / Raum: 16
Telefon: 02451 629-916
Fax: 02451 629-200