Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss (Buchstabe A- O)


Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

zur Verfügung.

 


Rechtsgrundlagen:

Wohngeldgesetz


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):