Antrag Untersuchungsberechtigungsschein
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Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn
er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Dem Arzt ist ein Untersuchungsberechtigungsschein vorzulegen, welchen man beim Bürgerbüro erhalten kann.
Kosten:
Die Bescheinigung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen:
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Rechtsgrundlagen:
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
Sonstige Informationen:
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Bei einem schriftlichen Antrag verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Formular.
Zuständiges Amt:
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