Führungszeugnis


Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) beantragen.

Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Seit dem 01.05.2010 müssen Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes Führungszeugnis beantragen.


Kosten:

Die Gebühr beträgt 13,00 .


Notwendige Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist bei Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorzulegen
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen

 


Rechtsgrundlagen:

Bundeszentralregistergesetz


Sonstige Informationen:

Der Antrag ist durch persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt von Seiten des Bundesamtes für Justiz innerhalb von ca. zwei Wochen nach Antragstellung. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so wird es direkt an diese Behörde versandt.


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):

  • Herr Jens Schwalbach
    Gebäude: Rathaus / Raum: 23
    Telefon: 02451/629-942
    Fax: 02451/629-200


  • Frau Tanja Wilms
    Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 25-28
    Telefon: 02451/629933
    Fax: 02451/629929