Merkblatt - Umzug nach dem 3. August 2025
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Kommunalwahlen am 14.09.2025 © Stadt Geilenkirchen
QR-Code Briefwahlantrag © Stadt Geilenkirchen
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch in Geilenkirchen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gibt es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister- oder Landratskandidaten findet am Sonntag, den 28. September 2025 eine Stichwahl statt. Informationen hierzu finden Sie unter Nr. 5.
Sie wählen für Geilenkirchen:
Sie wählen für den Kreis Heinsberg:
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen:
Wer darf wählen? © Stadt Geilenkirchen
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag, also am 14.09.2025:
1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates.
2. mindestens 16 Jahre alt sind,
3. seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl (also seit dem 29. August 2025) ihren Wohnsitz in Geilenkirchen haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten,
4. nicht durch ein Gericht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Wichtig: Diese Voraussetzungen müssen ALLE am Wahltag erfüllt sein!
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Ob Sie zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind, prüft die Stadtverwaltung Geilenkirchen automatisch bis zum 03. August 2025. Alle wahlberechtigten Personen werden in das sogenannte Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen dafür nichts tun.
Sie sind nach dem 03. August 2025 umgezogen?
Dann gelten besondere Regelungen. Bitte beachten Sie die Informationen im Merkblatt für Umzüge nach dem Stichtag (rechts).
Sie unterliegen keiner Meldepflicht (z. B. bestimmte EU-Bürgerinnen und -bürger)?
Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag kann bis spätestens 29. August 2025 gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie rechts.
Wahlbenachrichtigung © Stadt Geilenkirchen
Ab dem 20. August 2025 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Bis zum 24. August 2025 sollte jede wahlberechtigte Person ihre Benachrichtigung erhalten haben.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, aber der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Wahlen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie können Sie wählen? © Stadt Geilenkirchen
Sie haben drei Möglichkeiten Ihre Stimmen abzugeben:
1. Urnenwahl am Wahltag
Am Wahlsonntag (14.09.2025) können Sie zwischen 08:00 und 18:00 Uhr persönlich im Wahlraum Ihres Stimmbezirks wählen.
Bitte bringen Sie mit:
2. Briefwahl
Ab Mittwoch, dem 6. August, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen unter Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines.
Alternativ können Sie auch den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden (Zustellung ab dem 20. August 2025).
3. Direktwahl in der Stadtverwaltung
Wenn Sie lieber vor dem Wahltag wählen möchten, steht Ihnen ab dem 05. August bis zum 12. September 2025 die Möglichkeit zur Direktwahl in der Servicestelle Wahlen offen.
Öffnungszeiten:
Bitte bringen Sie mit:
Stichwahl © Stadt Geilenkirchen
Gibt es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister- oder Landratskandidaten findet am Sonntag, den 28. September 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlbenachrichtigung aufbewahren!
Nach Ihrer Stimmabgabe am 14. September 2025 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung im Wahllokal zurück. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf, denn sie bleibt auch für die Stichwahl gültig.
Briefwahl bei der Stichwahl – das ist zu beachten:
1. Automatische Zusendung:
Wenn Sie in Ihrem ursprünglichen Briefwahlantrag das Feld für die Stichwahl angekreuzt haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für den 28. September automatisch – Sie müssen nichts weiter tun.
oder
2. Neuer Antrag erforderlich:
Wenn Sie das Feld nicht angekreuzt haben oder sich erst zur Stichwahl für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie die Unterlagen erneut beantragen. Der Antrag ist wieder online unter krz.geilenkirchen.de/wahl oder mit dem Antragsformular erhältlich.
Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen © Stadt Geilenkirchen
Die Wahllokale sind grundsätzlich barrierefrei. Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Telefonnummer 02159 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein.
Die Broschüre "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" ist ab sofort im Bürgerbüro des Rathauses kostenfrei erhältlich. Sie erklärt alles rund um die Kommunalwahl in Leichter Sprache. Die Broschüre soll dazu beitragen, dass alle Menschen in NRW ihr Wahlrecht kennen und es nutzen.
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© Stadt Geilenkirchen
Geilenkirchen wurde in 19 Wahlbezirke eingeteilt.
Die Einteilung der Wahlbezirke mit Zuordnung der Straßen, Hausnummern und Wahllokale finden Sie rechts.
Servicestelle Wahlen © Stadt Geilenkirchen
Haben Sie Fragen? Die Servicestelle Wahlen hilft Ihnen gerne weiter:
Telefon: 02451 629-199
E-Mail: wahlen@geilenkirchen.de