Zusammensetzung Begleitausschuss
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Zur Beratung und Unterstützung der regionalen Umsetzung des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wird gem. Ziff. 2.5.2 der Leitlinie zum Programmbereich „Entwicklung, Implementierung und Umsetzung integrierter lokaler Strategien (Lokale Aktionspläne)“ ein Begleitausschuss gebildet.
Der Begleitausschuss
• entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen und begleitet diese
• unterstützt die Umsetzung und Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans sowie dessen nachhaltige Verankerung
• organisiert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren
Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes Gremium zur Entwicklung, Umsetzung und nachhaltigen Verankerung des Lokalen Aktionsplans wahr.
Der Begleitausschuss tritt bei Bedarf, mindestens aber zwei Mal jährlich zusammen.
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