Aufgrund der gebotenen Maßnahmen zur Kontaktreduktion sind das Bürgerbüro und das Standes- und Friedhofsamt ab dem 01.02.2021 für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Sämtliche Dienstleistungen im Bürgerbüro können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Sie können Ihren Termin online unter https://termine.crossing.de/733289351/Appointment/Index/1 oder telefonisch unter der Rufnummer 02451 -629 933 vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zutritt zum Bürgerbüro nach Möglichkeit nur einzeln und erst zum vereinbarten Termin möglich ist. Während des Aufenthaltes im Bürgerbüro ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (KN95/N95)) Pflicht. Wir danken für Ihr Verständnis
Bitte beachten Sie bei Zutritt die erforderlichen Maßnahmen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Aktuell wird das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung empfohlen.
Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Das Bundesinnenministerium hat zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen eine Information herausgegeben, die Sie hier einsehen können.
Das Standes- und Friedhofsamt ist ebenfalls zu den normalen Publikumszeiten geöffnet. Terminabsprachen sind telefonisch (02451-629 934) oder per Email (standesamt@geilenkirchen.de) möglich. Bei einer Eheanmeldung wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Information für Bestatter – Beurkundung Sterbefälle beim Standesamt
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Beurkundung von Sterbefällen zu erreichen, werden Bestatter gebeten, Ihren Laufzettel, die Todesbescheinigung, vertraulichen und nicht vertraulichen Teil, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente in einem verschlossenen Umschlag, in den Hausbriefkasten einzuwerfen bzw. die Unterlagen vorab per Email an das Standesamt zu senden.
Bitte melden Sie sich unter standesamt@geilenkirchen.de , sofern Sie vorab Unterlagen für die Kremierung benötigen.
Anforderung von Urkunden
Die Anforderung von Personenstandsurkunden kann nur in Ausnahmefällen telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Die Beantragung von Personenstandsurkunden und Abschriften (Geburtenregister/Eheregister/Sterberegister) sollten nach Möglichkeit nur online über die Homepage unter dem Punkt „Bürgerportal“ beantragt werden.
Durchführung von Trauungen
Leider sind wir alle von der Verbreitung des Corona-Virus betroffen und die zwingend notwendigen Schutzmaßnahmen für alle in der Bevölkerung müssen auch vor allem hier im Rathaus beachtet werden. Das Standesamt nimmt derzeit weiterhin Trauungen vor, allerdings in eingeschränktem Maße zu Ihrem und unser aller Schutz.
Im Trauzimmer in Haus Basten sind ab sofort max. 4 Personen (einschl. Standesbeamter/Standesbeamtin) zugelassen. Die bedeutet, dass zusätzlich zum Brautpaar noch eine Person anwesend sein kann.
Alle Anwesenden dürfen keine Erkältungssymptome oder ähnliches aufweisen. Sollte eine Person anwesend sein, die nach Ermessen des Standesamts doch Symptome aufzeigt, wird diese Person aufgefordert, das Trauzimmer umgehend zu verlassen.
Abschließend bleibt uns in diesen Zeiten nur noch der Hinweis, dass die Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie unter Umständen abzuwarten sind und dass Trauungen immer nur unter den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften stattfinden können.
Durchführung von Beerdigungen
Zum Zwecke der Eindämmung der Pandemie möchte ich hiermit auf Einschränkungen bei der Nutzung von Trauerhallen bzw. der Durchführung von Trauerfeiern hinweisen, die ab sofort und bis auf weiteres zu beachten sind!
Es gelten im Friedhofsbereich weiterhin Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund sieht die Friedhofsverwaltung sich gezwungen die Anzahl der Gäste bei Beerdigungen auf einem städtischen Friedhof ab sofort zu begrenzen. Die maximale Obergrenze für teilnehmende Personen wird auf 30 Personen begrenzt. Alle teilnehmenden Personen sind mit Ihren Kontaktdaten zu erfassen. Diese Regelung gilt auch für Bestattungen/Beisetzungen unter freiem Himmel.
Die Nutzung der Trauerhallen ist bis auf weiteres gestattet. Nachfolgend die Orte der Trauerhallen mit Anzahl der erlaubten maximalen Gästeanzahl innerhalb der Räumlichkeit:
Geilenkirchen: 10 Personen
Gillrath: 8 Personen
Grotenrath: 5 Personen
Immendorf: 6 Personen
Teveren: 6 Personen
Würm: 6 Personen
Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestanstands von 1,5 m zwischen Personen (auch in Warteschlange) zu treffen. Wird der Mindestabstand unterschritten, sollte dies nur unter beidseitiger Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung geschehen und z. B. Beileidsbekundungen am Grab auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Angesichts des weiterhin dynamischen Geschehens erscheint es möglich, dass sich die hier ausgesprochenen Regelungen kurzfristig ändern können.
Sofern die Weisungen nicht befolgt werden, kann dies zur Folge haben, dass für die Zeit der Einschränkungen und Begrenzungen keine weiteren Trauerfeiern erlaubt werden. Um dies zu verhindern, bitte ich Sie, auf die Angehörigen von Verstorbenen einzuwirken, dass diese ebenfalls ihren Beitrag zu kontaktreduzierenden Maßnahmen leisten.
Für Urnenbeisetzungen besteht in der jetzigen Phase der verfügten Gegenmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus die Möglichkeit, die Beisetzungsfristen zu verlängern (sofern dies von den Angehörigen gewünscht ist). Sollte hier der Wunsch im Einzelfall bestehen, sprechen Sie bitte die Kolleginnen/Kollegen des Standesamtes an. Wir werden sicherlich eine Lösung finden, die allen Parteien gerecht wird.
Weitere Informationen zu den landesweit gültigen Maßnahmen findet man ebenfalls auf den diversen Seiten der zuständigen NRW-Landesministerien.
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