Seit Februar 2020 Jahres befinden sich Deutschland, Nordrhein-Westfalen, der Kreis Heinsberg und mit ihm auch die Stadt Geilenkirchen in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation aufgrund der Verbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2).
Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und der Versorgung der Menschen gibt die Coronaschutzverordnung NRW Maßnahmen vor. Diese sollten dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus langsamer voranschreitet, um die Systeme nicht zu überlasten.