Richtlinien Heimatpreis 2025
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© Stadt Geilenkirchen
Dienstag, 27. Mai 2025
Die Stadt Geilenkirchen wird auch in diesem Jahr wiederum einen Heimat-Preis verleihen.
Die Verleihung des Heimat-Preises erfolgt auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Mit Zuwendungsbescheid vom 15.05.2025 der Bezirksregierung Köln hat die Stadt Geilenkirchen hierfür auch für das Jahr 2025 wiederum einen Förderbetrag von 5.000,- € erhalten.
Die vom Rat verabschiedeten Richtlinien sehen die Vergabe von drei Einzelpreisen mit der Staffelung 2.500,- € für den ersten Platz, 1.500,- € für den zweiten sowie 1.000,- € für den dritten Preisträger vor.
Ab sofort können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen um den Preis bewerben. Bewerbungen sind schriftlich - selbstverständlich auch in digitaler Form -, aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich. Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von Einzelpersonen.
Für die Bewertung der eingegangenen Vorschläge gelten folgende Preiskriterien:
Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2025 an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Geilenkirchen, Die Bürgermeisterin
Markt 9, 52511 Geilenkirchen
oder per E-Mail an stadt@geilenkirchen.de.
Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Anhang.
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