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Verkehrsführung entlang des Sparkassen-Gebäudes

Verkehrsführung entlang des Sparkassen-Gebäudes

Donnerstag, 15. Oktober 2026

Die während der Bauphase erprobte Einbahnstraßenregelung auf der Konrad-Adenauer-Straße bleibt dauerhaft bestehen. Auch nach dem bevorstehenden Abschluss der Pflasterarbeiten am neuen Sparkassengebäude wird die bisherige Verkehrsführung beibehalten.

Konkret bedeutet das: Wer aus Richtung Hünshoven kommt, darf die Konrad-Adenauer-Straße ab dem Parkplatz auf der Wurmplatte weiterhin ausschließlich in der bisherigen Einbahnrichtung befahren. Eine Fahrt in die Gegenrichtung nach Hünshoven ist auf diesem Abschnitt dauerhaft nicht zulässig. Dies gilt auch beim Verlassen des Parkplatzes: Das vor der Bauphase mögliche Abbiegen aus der letzten Parkplatzreihe in Richtung Hünshoven entfällt dauerhaft. Fahrzeuge müssen auch dort der ausgeschilderten Einbahnrichtung folgen.

Die Verkehrslenkung in Geilenkirchen soll sich aktiv weiterentwickeln

Die Stadt verbindet diese Regelung mit dem Anspruch, die Verkehrslenkung in Geilenkirchen aktiv weiterzuentwickeln. Eine veränderte Verkehrsführung soll nicht beim Wunschdenken bleiben. Im Mittelpunkt steht dabei das Mobilitätskonzept: Wege und Verbindungen sollen im Zusammenhang betrachtet und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.

„Wir wollen die Mobilität in Geilenkirchen als Ganzes weiterdenken. Unser Mobilitätskonzept bildet dafür den Rahmen: Wie lenken wir den Verkehr, wie bleiben Ziele gut erreichbar und wie bringen wir die Belange aller Verkehrsteilnehmer zusammen? Veränderungen sollen nicht beim Wunschdenken bleiben, sondern Schritt für Schritt im Alltag ankommen. Dazu gehört auch, die Parkplatzsituation in diesem Zusammenhang zu betrachten“, erklärt Bürgermeister Armin Leon.

Die Stadt Geilenkirchen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und die dauerhafte Einbahnregelung bei der Planung ihrer Fahrt zu berücksichtigen.


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