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Unterhaltsvorschuss Online - Ab sofort digital!
Donnerstag, 17. Juli 2025
Sie sind alleinerziehend und tragen die meiste Verantwortung allein? Und Sie haben nach der Trennung auch noch finanzielle Sorgen, weil die Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben? Wie geht es weiter, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt? In diesen Fällen können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Er dient dann dazu, die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes finanziell abzusichern. Dazu zählen u. a. Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hobbys und Freizeitgestaltung, Schulausbildung und Taschengeld.
Der unterhaltspflichtige Elternteil wird nicht aus der Verantwortung gelassen, denn: Der Staat streckt das Geld zwar vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, fordert es aber von ihm oder ihr zurück.
Jetzt Unterhaltsvorschuss online beantragen - So funktioniert´s:
Sie können über den Antragslink nicht nur ganz einfach Unterhaltsvorschussleistungen vollständig digital beantragen, sondern zum Beispiel auch schnell und einfach feststellen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss erfüllen:
1. Antrag stellen
Füllen Sie die Antragsformulare online aus: hier geht´s zur Anmeldung.
2. Nachweise hochladen
Laden Sie alle Dokumente und Anlagen online direkt im Antrag hoch.
3. Unterschreiben und Abschicken
Den Antrag direkt digital unterschreiben und abschicken.
4. Antwort erhalten
Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung per Post.
5. Jährliche Überprüfung
Sie erhalten bereits Unterhaltsvorschuss? Ab sofort können Sie den jährlichen Überprüfungsbogen online einreichen!
6. Beratung vor Ort
Sie haben Fragen? Melden Sie sich bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie im Serviceportal.
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