Aktuelles
Kommunalwahlen am 14. September 2025
Freitag, 1. August 2025
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch in Geilenkirchen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Stimme abzugeben.
Gewählt werden:
- der Bürgermeister
- der Stadtrat Geilenkirchen
- der Landrat / die Landrätin
- der Kreistag Heinsberg
Jetzt Briefwahl beantragen.
Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. August versendet:
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 20. August 2025. Bis spätestens 24. August sollten Sie Ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wenn das nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle Wahlen.
Drei einfache Wege zur Stimmabgabe
1. Urnenwahl am Wahltag (14.09.2025)
Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr im Wahllokal Ihres Stimmbezirks. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit.
2. Briefwahl
Beantragen Sie Ihre Unterlagen bequem online unter Briefwahlunterlagen beantragen. Alternativ nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
3. Direktwahl in der Stadtverwaltung
Ab dem 05. August bis 12. September 2025 können Sie direkt im Rathaus (Servicestelle Wahlen) wählen. Mo–Fr: 08:00–12:30 Uhr, zusätzlich Do: 14:00–16:00 Uhr. Bringen Sie hierfür bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Mögliche Stichwahl am 28. September 2025
Kommt es bei der Wahl des Bürgermeisters oder Landrats zu keiner absoluten Mehrheit, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt. Die Regelungen zur Briefwahl finden Sie in unserer Rubrik Kommunalwahlen 2025 unter Punkt 5 "Hinweis zu einer eventuellen Stichwahl am 28.09.2025".
Weitere Informationen – etwa zur Wahlberechtigung, Barrierefreiheit, Wahllokalen oder den gesetzlichen Grundlagen – finden Sie auf unserer ausführlichen Informationsseite zu den Kommunalwahlen: Kommunalwahlen 2025.
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