Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2.05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
Notwendige Unterlagen:
Belege über die ungedeckten Aufwendungen
Rechtsgrundlagen:
Richtlinien über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Zuständiges Amt:
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