Förderung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts

Geilenkirchen hat sich schon vor mehreren Jahren zum Klimaschutz bekannt und beabsichtigt, die CO2-Emissionen in der Stadt innerhalb der nächsten Jahre entsprechend dem Energiekonzept der Bundesregierung weiter zu reduzieren. Ein wesentlicher Schritt hierfür erfolgte im Jahr 2013 mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (KSK), das am 11.12.2013 vom Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet wurde. Es  bildet eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen, denn es zeigt Handlungsoptionen auf, wie die die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet von Geilenkirchen auf verschiedene Weisen reduziert werden können.

Die Existenz eines solchen Konzeptes ist außerdem eine wichtige Voraussetzung, um auf Bundesebene an verschiedenen Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.

Die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03KS3783

gefördert durch:

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