Förderung einer Stelle für Energie- und Klimaschutzmanagement

Im Jahr 2015 wurde das Amt eines Energie- und Klimaschutzmanagers in der Stadtverwaltung als eine dem Technischen Beigeordneten zugeordnete Stabsstelle eingeführt. Die Aufgabe des Klimaschutzmanagements in Geilenkirchen ist es, die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und des angegliederten Klimaschutzteilkonzeptes für die städtischen Liegenschaften zu betreuen und somit zur Etablierung des Klimaschutzes in der Verwaltung beizutragen. Das Energie- und Klimaschutzmanagement umfasst auch Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Viele Prozesse des Klimaschutzes laufen aber im Hintergrund, also verwaltungsintern, ab. Dies betrifft insbesondere die energetische Optimierung der städtischen Liegenschaften, also den wesentlichen Aufgabenbereich des städtischen Klimaschutzes in Geilenkirchen.

Die Stabsstelle Klimaschutzmanagement wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Altes Förderkennzeichen: 03K00655-1 / Neues Förderkennzeichen: 67K00655-1
Die erste Förderperiode endete am 31.08.2018. Anfang des Jahres 2018 wurde daher ein Antrag auf eine zweijährige Verlängerung der Förderung gestellt. Auf Basis des eingereichten Strategiekonzeptes und der Darstellung der bisher umgesetzten Maßnahmen wurde der Antrag bewilligt. Seit März 2020 ist die Stelle des Klimaschutzmanagers neu eingeordnet. Mittlerweile ist sie dem Dezernat II - Amt Stadtbetrieb angegliedert. Die zweite Förderperiode endete nach einer Verlängerung am 31.07.2021. Die Stelle wird über den Förderzeitraum hinaus mit Eigenmitteln der Stadt weiter vorgesehen und hat sich somit in die Verwlatung integriert.

gefördert durch:

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