Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, sollte dies im Interesse des Verlierers oder Eigentümers eines Gegenstandes unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden.
Wenn Sie eine Sache verloren haben, hilft Ihnen das Fundbüro gerne weiter.
Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.
Notwendige Unterlagen:
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Rechtsgrundlagen:
§§ 965 ff. BGB
Sonstige Informationen:
Eine Sache gilt dann als verloren, wenn ihr Besitz zufällig und nicht nur vorübergehend abhanden gekommen und sie darüber hinaus nicht herrenlos geworden ist.
Herrenlos ist eine Sache dann, wenn der Eigentümer den Besitz der Sache in der Absicht aufgibt, auf das Eigentum zu verzichten.
Zuständiges Amt:
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