Dem Dezernat 3 gehören 4 weitere Ämter an: Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Hauptamt, das Jugend- und Sozialamt und das Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt.
Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat viele verschiedene Aufgaben. Das Einwohnermeldeamt ist eine Abteilung, die wichtige Aufgaben erfüllt. Vielleicht seid ihr mit der Schule schon einmal hier gewesen. Wenn ihr der Mitarbeiterin eurer Geburtsdatum genannt habt, hat sie euch und eure Familie bestimmt im Computer finden können, denn jeder, der in Geilenkirchen wohnt, muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Auch wenn jemand in Geilenkirchen umzieht, muss er sich ummelden und seine neue Adresse bekannt geben. Wenn man einen (neuen) Personalausweis benötigt, beantragt man diesen im Einwohnermeldeamt.
Im Fundbüro können Bürgerinnen und Bürger nachfragen, ob ihre verlorenen Sachen, wie z. B. ein Schlüsselbund, dort abgegeben wurden. Außerdem kümmert sich das Ordnungsamt in der Stadt, wie sein Name schon sagt, um die Einhaltung der Ordnung und Ruhe Dringt aus einer Wohnung in Geilenkirchen mal ohrenbetäubender Lärm, z. B. zu laute Musik, rufen die Nachbarn oft beim Ordnungsamt an und beschweren sich. Das Ordnungsamt fährt dann zu einer solchen Wohnung und bittet die Bewohner um Einhaltung der Ordnung und Ruhe.
Das Jugend- und Sozialamt ist zuständig für soziale Angelegenheiten. Dieses Amt ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und junge Eltern und Familien.
Im Sozialamt erhalten Bürger, wenn der Bedarf besteht, finanzielle Hilfen, z.B. in Form von Wohngeld.
Seit der Einrichtung eines eigenen städtischen Jugendamtes am 1.1.2008 hat die Stadt Geilenkirchen neben den Aufgaben eines Sozialamtes auch die Kinder- und Jugendhilfe ‚unter ihrem Dach‘. Das Jugendamt betreut unter anderem die Kindergärten der Stadt und vermittelt die Kindergartenplätze entsprechend der Anfrage von Eltern in die jeweiligen Kindergärten.
In Fällen, in denen eine Kinderbetreuung, z. B. wegen der Berufstätigkeit der Eltern, dringend benötigt wird, ein Kindergarten aber entweder wegen der Arbeitszeiten der Eltern oder wegen des Alter des Kindes (älter als 6 und unter 14 Jahren) infrage kommt, deckt die Tagespflege des Jugendamtes die Betreuung der Kinder ab.
Eine Abteilung des Jugendamtes heißt ‚Soziale Dienste‘ , deren Hauptaufgabe der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist. Ziel dieser Abteilung ist, Familien, wenn diese Hilfe benötigt wird, zu unterstützen, damit es den Familienmitgliedern, vor allem aber den Kindern, gut geht. Kinder und Jugendliche können sich hier jederzeit einen Rat holen, genau wie ihre Eltern jederzeit eine Erziehungsberatung oder eine andere unterstützende Hilfe vom Jugendamt erhalten können.
Auch in Geilenkirchen kommt es schon mal vor, dass Kinder oder Jugendliche, z. B. wegen Krankheit der Eltern, für kürzere oder längere Zeit nicht bei ihren Eltern leben können. Wenn in einem solchen Fall die eigene Verwandtschaft nicht zur Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen infrage kommt, dann vermittelt das Jugendamt eine geeignete und passende Unterkunft, zum Beispiel in Form einer Pflegefamilie.
Auch, wenn Jugendliche straffällig werden, wird das Jugendamt eingeschaltet, und zwar durch die Polizei und das Gericht. Die Jugendgerichtshilfe betreut und berät Jugendliche, die eine Straftat, zum Beispiel eine ernsthafte Prügelei, begangen haben. Wenn das Gericht einen Jugendlichen mit dem Ableisten einer Arbeit bestraft, vermittelt die Jugendgerichtshilfe diese Arbeitsstunden.
Die Mobile Jugendsozialarbeit ist die neueste Abteilung der Sozialen Dienste und richtet sich mit aufsuchenden, öffentlichen Angeboten an alle Kinder und Jugendliche in Geilenkirchen. Ihr kennt vielleicht die Dirtbike – Anlage im Wurmauenpark. Diese wurde auf Initiative der Mobilen Jugendsozialarbeit u. a. in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und Jugendlichen aus Geilenkirchen errichtet. Die Idee hierzu lieferten Kinder und Jugendliche unserer Stadt. Ansprechpartner werden über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung 629-0 vermittelt.
Das Hauptamt
Das Hauptamt ist ein Amt, das für die Einwohner kaum sichtbar wird, da es sich überwiegend um Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung kümmert. Das Hauptamt ist quasi die Verwaltung des Rathauses. Vom Hauptamt aus werden alle Computer der Mitarbeiter in den Büros gesteuert und gewartet. Im Hauptamt befindet sich außerdem die Poststelle des Hauses, das heißt, hier kommt die gesamte Post für das Rathaus an und wird in der Poststelle für die einzelnen Ämter zum Weiterverteilen sortiert.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit, wie zum Beispiel die Gestaltung und Pflege dieser Homepage der Stadt Geilenkirchen, wird vom Hauptamt vorgenommen.
Auch die Wahlen für alle Stadtbezirke in Geilenkirchen werden vom Hauptamt organisiert und durchgeführt. Abgegebene Stimmen (nämlich: die von Bürgern ausgefüllten Wahlzettel) werden in Organisation des Hauptamtes gezählt und ausgewertet.
Das Archiv
Diejenigen, die uns einmal besucht haben, haben vielleicht auch schon mal das Stadtarchiv im Untergeschoss des Rathauses kennengelernt. Dort werden alle Unterlagen, die für die Geilenkirchener Stadtgeschichte von Bedeutung sind, aufbewahrt.
Hier gibt es also Stadtgeschichte zum Anfassen, nämlich Urkunden, Verträge und andere Schriftstücke aus der Vergangenheit.
Das Schulverwaltungs- Kultur- und Sportamt
Das Schulverwaltungsamt unterstützt die Schulen im Stadtgebiet bei der Unterhaltung und Pflege der Gebäude mit allen Räumen und dem Hausmeisterdienst. Das Sportamt verwaltet die städtischen Sportstätten und ist Ansprechpartner für die Vereine im Stadtgebiet.
Das Kulturamt organisiert Theateraufführungen, Ausstellungen und Feste, auch in Kooperation mit anderen Institutionen und Firmen, innerhalb des Stadtbereichs Geilenkirchens.
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