Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen. Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob
Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Zuständiges Amt:
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