Personen, die nicht krankenversichert sind, erhalten bei finanzieller Bedürftigkeit und Vorliegen verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen Hilfe zur Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen.
Rechtsgrundlagen:
SGB XII
Sonstige Informationen:
Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.
Zuständiges Amt:
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