Coronaschutzverordnung, gültig ab 23.12.2022
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Ab Freitag, dem 01.04. gelten neue Öffnungszeiten für das Bürgerbüro. Montags ist das Bürgerbüro zukünftig auch den Nachmittagen verfügbar. Am ersten Samstag eines Monats wird die Öffnungszeit ebenfalls erweitert, hingegen am Dienstag das Bürgerbüro ganztägig geschlossen bleibt.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ab dem 01.04. im Überblick:
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Termine können unter https://termine.crossing.de/733289351/Appointment/Index/1 vereinbart werden.
Das Tragen einen med. Mund-Nasenschutzes wird empfohlen.
Das Standes- und Friedhofsamt ist ebenfalls zu den normalen Publikumszeiten geöffnet. Terminabsprachen sind telefonisch (02451-629 934) oder per Email (standesamt@geilenkirchen.de) möglich. Bei einer Eheanmeldung wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Information für Bestatter – Beurkundung Sterbefälle beim Standesamt
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Beurkundung von Sterbefällen zu erreichen, werden Bestatter gebeten, Ihren Laufzettel, die Todesbescheinigung, vertraulichen und nicht vertraulichen Teil, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente in einem verschlossenen Umschlag, in den Hausbriefkasten einzuwerfen bzw. die Unterlagen vorab per Email an das Standesamt zu senden.
Bitte melden Sie sich unter standesamt@geilenkirchen.de , sofern Sie vorab Unterlagen für die Kremierung benötigen.
Anforderung von Urkunden
Die Anforderung von Personenstandsurkunden kann nur in Ausnahmefällen telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Die Beantragung von Personenstandsurkunden und Abschriften (Geburtenregister/Eheregister/Sterberegister) sollten nach Möglichkeit nur online über die Homepage unter dem Punkt „Bürgerportal“ beantragt werden.
Durchführung von Trauungen
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung und der gleichzeitigen Einstufung in die Inzidenzstufe 2 des Kreises Heinsberg ergeben sich auch für die Trauungen ab dem 20.08.2021 neue Regelungen.
Solange der Kreis Heinsberg in Inzidenzstufe 2 eingestuft ist, dürfen nur immunisierte bzw. getestete Personen in das Trauzimmer. Der Nachweis über die Immunisierung bzw. der Nachweis der Testung (darf maximal 48 Stunden alt sein) ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Personenanzahl wird auf 25 (maximale Anzahl an Sitzmöglichkeiten) Personen begrenzt (einschl. Brautpaar/Trauzeugen/evtl. Fotograf).
Durchführung von Beerdigungen
Die Änderung der Inzidenzstufe sowie die neue Coronaschutzverordnung hat zur Folge, dass wieder neue Regelungen für den Ablauf einer Beerdigung gelten.
Demnach sind bitte ab dem 20.08.2021 folgende Hinweise zu beachten:
Weitere Informationen zu den landesweit gültigen Maßnahmen findet man ebenfalls auf den diversen Seiten der zuständigen NRW-Landesministerien.
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