Wahlbezirkseinteilung Europawahl 2024
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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Briefwahl:
Ab sofort können Sie Briefwahl beantragen. Der Briefwahlantrag muss bis zum 5. Juni gestellt worden sein, damit Sie die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erhalten.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19.05.2024 zugestellt. Auf dieser befindet sich ein QR-Code, über den Sie direkt Briefwahl beantragen können.
Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Kontakt
Servicestelle Wahlen
Kleiner Sitzungssaal, 1. Etage
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Tel. 02451/629-199,
Wahlen@geilenkirchen.de
Öffnungszeiten
Die Servicestelle Wahlen ist zu den allgemeinen Publikumszeiten geöffnet:
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