Schulangelegenheiten


Der Schulträger ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Hierzu zählen insbesondere: Gebäudeunterhaltung, Schülerbeförderung, Personaleinsatz bei Hausmeistern und Sekretärinnen, Einrichtung und Inventar (Sachkosten) sowie das Schüleranmeldeverfahren. Schulbücher werden nach den geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) im Rahmen der Lernmittelfreiheit durch den Schulträger (Schulträgeranteil) und den Erziehungsberechtigten/volljährigen Schülern (Eigentanteil) angeschafft. Befreiungen von der Zahlung des Eigenanteils sind beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII möglich. Für Betreuungsangebote (z. B. Schule von acht  bis 13 Uhr , 13 plus,  Offene Ganztagsschule) ist ebenfalls der Schulträger zuständig. Über vorschulische Fördermöglichkeiten und Termine zur Einschulung von Schulneulingen werden Sie vom Schulträger zeitnah informiert.


Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz NRW- SchulG


Sonstige Informationen:

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Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):