Schulangelegenheiten
Der Schulträger ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Hierzu zählen insbesondere: Gebäudeunterhaltung, Schülerbeförderung, Personaleinsatz bei Hausmeistern und Sekretärinnen, Einrichtung und Inventar (Sachkosten) sowie das Schüleranmeldeverfahren. Schulbücher werden nach den geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) im Rahmen der Lernmittelfreiheit durch den Schulträger (Schulträgeranteil) und den Erziehungsberechtigten/volljährigen Schülern (Eigentanteil) angeschafft. Befreiungen von der Zahlung des Eigenanteils sind beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII möglich. Für Betreuungsangebote (z. B. Schule von acht bis 13 Uhr , 13 plus, Offene Ganztagsschule) ist ebenfalls der Schulträger zuständig. Über vorschulische Fördermöglichkeiten und Termine zur Einschulung von Schulneulingen werden Sie vom Schulträger zeitnah informiert.
Rechtsgrundlagen:
Schulgesetz NRW- SchulG
Sonstige Informationen:
hier finden Sie alle Schulen im Stadtgebiet Geilenkirchen
Zuständiges Amt:
Sachbearbeiter(in):
-
Herr
Elmar
Jung
Gebäude: Rathaus / Raum: 407
Telefon: 02451 629407
Fax: 02451 629200
-
Frau
Andrea
Lüttgens
Gebäude: Rathaus / Raum: 408
Telefon: 02451 629408
Fax: 02451 629200