Pflegschaften
Pflegschaft ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilebereichen der elterlichen Sorge, wie Z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Notwendige Unterlagen:
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer natürlichen Person übertragen.
Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Rechtsgrundlagen:
§§ 1773 ff BGB, 1791b BGB, 1791c BGB
Zuständiges Amt:
Sachbearbeiter(in):
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Herr
Markus
Kaumanns
Gebäude: Nebenstelle - Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen, Nikolaus-Becker-Str. 28-34 / Raum: R201
Telefon: 02451 629306
Fax: 02451 629304
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Frau
Jessica
Fischer
Gebäude: Rathaus / Raum: 304
Telefon: 02451 629340
Fax: 02451 629304