Hilfe nach SGB XII A-K


Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen die älter als 65 Jahre oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung beantragen.

 


Rechtsgrundlagen:

SGB XII


Sonstige Informationen:

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):

  • Frau Kerstin Cockx
    Gebäude: Nebenstelle - Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen, Nikolaus-Becker-Str. 28-34 / Raum: R007
    Telefon: 02451 629328
    Fax: 02451 629304

Formulare / Dokumente: