Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel)
PDF · 796.7 kB
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten hilfebedürftige Personen, die älter als 65 Jahre oder dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Buchstabe A-K: Frau Cockx
Buchstabe L-Z: Herr Schlebusch
Rechtsgrundlagen:
SGB XII
Sonstige Informationen:
Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter/bei der Sachbearbeiterin erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.
Zuständiges Amt: