Grundsicherung und Hilfe nach SGB XII


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten hilfebedürftige Personen, die älter als 65 Jahre oder dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Buchstabe A-K: Frau Cockx

Buchstabe L-Z: Herr Schlebusch

 


Rechtsgrundlagen:

SGB XII


Sonstige Informationen:

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter/bei der Sachbearbeiterin erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):

  • Frau Kerstin Cockx
    Gebäude: Nebenstelle - Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen, Nikolaus-Becker-Str. 28-34 / Raum: R007
    Telefon: 02451 629328
    Fax: 02451 629304


  • Herr Noah Schlebusch
    Gebäude: Nebenstelle - Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen, Nikolaus-Becker-Str. 28-34 / Raum: R301
    Telefon: 02451 629327
    Fax: 02451 629304

Formulare / Dokumente: