Erschließungsbescheinigungen
Die Erschließungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch unterliegt.
Zuständiges Amt:
Sachbearbeiter(in):
-
Herr
René
von den Driesch
Gebäude: Rathaus / Raum: 221
Telefon: 02451 629224
Fax: 02451 629296