Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes


Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Peron die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.


Kosten:

Die Eintragung der Geburt im Geburtenregister kostet 40 Euro. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.


Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass         Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Übersetzung von ausländischen Urkunden: Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. In vielen Fällen müssen die Urkunden zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.

Rechtsgrundlagen:

Personenstandsgesetz


Sonstige Informationen:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bitte beachten: Für die Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie den u. g. Standesbeamten oder das Bürgerbüro.

 


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):

  • Herr René Langa
    Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 25-28
    Telefon: 02451/629926
    Fax: 02451/629929


  • Frau Sabine Weber
    Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 25-28
    Telefon: 02451 629925
    Fax: 02451 629929


  • Frau Nadja Philippen
    Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 24
    Telefon: 02451/629924
    Fax: 02451/629929