Bescheinigung über Zahlung für Klassenfahrt
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23 beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
Zuständiges Amt:
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