Bildung und Teilhabe


Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter. Alle anderen Berechtigten können die Leistungen im Jugend- und Sozialamt,Zimmer 23  beantragen. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.


Zuständiges Amt:

Sachbearbeiter(in):

Formulare / Dokumente: