Beurkundungen von Geburten
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Geilenkirchener Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen. In der Geburtsanzeige wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den beziehungsweise die Vornamen ihres Kindes einzutragen.
Kosten:
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Personenstandsurkunden: Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig
- gegebenenfalls Nachweis über bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung
bei unverheirateten Müttern
- gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Müttern
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
Sonstige Informationen:
Das Geilenkirchener Krankenhaus verfügt nicht über eine eigene Entbindungsstation. In der Regel wird ihr Kind in einem der umliegenden Krankenhäuser zur Welt kommen. Zuständig ist das Standesamt des jeweiligen Geburtsortes.
Zuständiges Amt:
Sachbearbeiter(in):
-
Herr
René
Langa
Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 25-28
Telefon: 02451/629926
Fax: 02451/629929
-
Frau
Sabine
Weber
Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 25-28
Telefon: 02451 629925
Fax: 02451 629929
-
Frau
Nadja
Philippen
Gebäude: Ratstrakt - Nebengebäude, Bürgerbüro u. Standesamt / Raum: 24
Telefon: 02451/629924
Fax: 02451/629929