Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Peron die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.
Kosten:
Die Eintragung der Geburt im Geburtenregister kostet 40 Euro. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
Sonstige Informationen:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bitte beachten: Für die Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie den u. g. Standesbeamten oder das Bürgerbüro.
Zuständiges Amt:
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