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Folgende Bekanntmachung wird gemäß der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen an der Anschlagtafel (Schwarzes Brett) unter dem Torbogen am Rathaus, Markt 9, Geilenkirchen für mindestens eine Woche ausgehängt.
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums NRW
Unten finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung ab dem 26.05.2022 (Diese Corona-Schutzverordnung wurde unverändert verlängert. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen)
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