Die Stadt Geilenkirchen hat sich zum Klimaschutz bekannt und beabsichtigt, die kommunalen Treibhausgasemissionen entsprechend des aktuellen Energiekonzeptes der Bundesregierung in den kommenden Jahres deutlich zu reduzieren. Hierzu gehört auch die Reduktion der CO2-Emissionen städtischer Liegenschaften zumal die Stadt hinsichtlich des Klimaschutzes eine Vorbildfunktion wahrzunehmen hat. Außerdem kann die Stadtverwaltung von einer Abnahme des Energieverbrauchs des eigenen Gebäudebetriebs auch wirtschaftlich profitieren.
Daher hat Stadtverwaltung Geilenkirchen das Unternehmen adapton Energiesysteme AG aus Aachen beauftragt, ein Klimaschutz-Teilkonzept für die städtischen Liegenschaften zu erstellen. Dieses liegt seit dem Jahr 2015 vor und soll als eine langfristige Planungsgrundlage für die Entwicklung der städtischen Liegenschaften dienen. Der Aufbau des Klimaschutz-Teilkonzeptes orientiert sich an den strukturellen Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Nach einer Vorstellung der allgemeinen Vorgehenswiese zur Erstellung des Teilkonzeptes werden anschließend die Basisdaten der städtischen Liegenschaften ermittelt und in einem Gebäudekataster zusammengestellt. Betrachtet werden dabei die folgenden Aspekte: Gebäudeart und -nutzung, Baujahr, Nutzfläche, eingesetzte Energieform und Energieverbrauch. Die zentrale Erfassung dieser Basisdaten in einem Gebäudekataster soll die Grundlage für das zukünftige Klimaschutz- bzw. Energie - Management in den eigenen Liegenschaften bilden.
Im Anschluss an die Erfassung der Basisdaten erfolgt eine Gebäudebewertung. Diese basiert sowohl auf den erfassten Basisdaten als auch auf verschiedenen Gebäudebegehungen. Diese Begehungen wurden zur Ermittlung des Zustandes der Bausubstanz und der Gebäudetechnik durchgeführt. Die Ergebnisse der Gebäudebewertung können sogenannten Gebäudesteckbriefen entnommen werden.
Analog zum Klimaschutzkonzept wird anhand der erfassten Basisdaten sowie der Gebäudebewertung zunächst das potenzielle CO2-Einsparpotential ermittelt und anschließend eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen abgeleitet. Diese Maßnahmen umfassen die Bausubstanz, die Gebäudetechnik und die Sensibilisierung/ Motivation der Gebäudenutzer und der Gebäudeverantwortlichen zu Gunsten eines energie- und kostensparenden Verhaltens. Alle Maßnahmen werden unter der Berücksichtigung weiterer Aspekte, insbesondere der Wirtschaftlichkeit, in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt und priorisiert.
Zur besseren Umsetzung der Maßnahmen des Teilkonzeptes sowie für eine langfristige Etablierung des Klimaschutzes im Zuständigkeitsbereich „städtische Liegenschaften“ wird die dauerhafte Einführung eines möglichst fachbereichübergreifenden Energiemanagements in der Verwaltung empfohlen. Zu den Aufgaben des Energiemanagements sollen beispielsweise das Energie-Controlling sowie die Initiierung, die Organisation, die Umsetzung und das Begleiten von Maßnahmen bei Bestands- und Neubaten gehören. Eine genaue Orginsationsform wird nicht vorgegeben.
Die Erstellung dieses Klimaschutz-Teilkonzeptes für die städtischen Liegenschaften wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03K01040