Kraftwerksbetreiber, Energieversorger und Netzbetreiber

Erzeuger elektrischer Energie (Kraftwerksbetreiber)
Stromproduzenten erstellen durch den Betrieb von Kraftwerken elektrische Energie her und speisen diese in das Stromnetz ein.

Energieversorger:
Ein Energieversorger (EVU) verkauft elektrische Energie an Kunden, beispielsweise an private Haushalte. Diese Energie kann der EVU entweder selbst herstellen und/ oder bei Produzenten erwerben. Für die Belieferung der Kunden benötigt der Energieversorger das Stromnetz und zahlt den Betreibern der benötigten Netzabschnitte ein Entgelt, dessen Höhe sich u.a. anhand der Menge der durchgeschleusten Energiemenge berechnet.

Netzbetreiber:
Zum Betreiben des Verteilnetzes werden sogenannte Konzessionen an entsprechende Unternehmen vergeben. Die Inhaber solcher Konzessionen haben für einen beschränkten Zeitraum  das alleinige Recht, einen bestimmten Netzabschnitt zu betreiben. Sie sind ist außerdem dazu verpflichtet, erforderliche Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen am Netz vorzunehmen.

Netzbetreiber und Energieversorger: 2 getrennte Unternehmen:
Ein Verteilnetzbetreiber muss jedem Energieversorger das Recht einräumen, das Netz zu gleichen und fairen Bedingungen nutzen zu können. Daher darf ein Netzbetreiber nie gleichzeitig auch Energieversorger sein. Dann bestünde nämlich die Gefahr, dass  sich der Netzbetreiber selber bevorzugt und Konkurrenten benachteiligt. Das wäre wettbewerbswidrig und zum Nachteil der Endkunden. Netzbetreiber und EVU dürfen aber zu einem Unternehmensverbund gehören. Wichtig ist, dass es eine buchhalterische Trennung zwischen den Unternehmen besteht und dadurch eine Kontrolle möglich ist. Oberste Behörde zur Wahrung des Wettbewerbes im Strommarkt ist übrigens die Bundesnetzagentur.

Situation in Geilenkirchen: Aktuell ist der Konzessionär des Verteilnetzes in Geilenkirchen die NEW Netz GmbH. Die Einwohner Geilenkirchens können zwar nicht den Netzbetreiber frei auswählen, wohl aber den Energieversorger. Zurzeit gibt es mehrere EVU, die elektrische Energie (Strom) in Geilenkirchen verkaufen bzw. verkaufen möchten.

Was passiert bei einem Wechsel zu einem anderen EVU:
Sie bekommen zukünftig ihre Rechnung von einem anderen Unternehmen zugestellt und überweisen das monatliche Entgelt auf ein anderes Konto. Ihr neuer Energieversorger kauft zukünftig etwas mehr Energie ein, die er an sie verkauft. Wie auch ihr vorheriger EVU wird er versuchen, diese Energie möglichst kostengünstig zu erwerben. Ihrem Verteilnetzbetreiber bezahlt er ein Entgelt für die Menge an elektrischer Energie, die  durch dessen Netz zu Ihnen geschleust wird… Außer den Zahlungsströmen ändert sich aber nichts Wesentliches: Das liegt daran, dass sich Strom, egal wie oder wo er erzeugt wurde, physikalisch nicht unterscheidet. Somit ist es nicht erforderlich und auch gar nicht zulässig, dass der Energieversorger bei einem Wechsel beispielsweise neue Leitungen verlegen lässt. Der Aufwand und der Energieverlust hierfür wären auch viel zu groß.