1. Projektidee

Sie haben eine Projektidee und nun?

Melden Sie sich bei der lokalen Koordinierungsstelle und fragen Sie, ob Ihre Idee und auch Sie als Träger förderfähig sind.

2. Interessensbekundung

Die Idee ist förderfähig und Sie sind es als Träger auch, prima!
Dann füllen Sie bitte die Interessensbekundung aus und mailen diese an die lokale Koordinierungsstelle. Nutzen Sie unsere beispielhafte „Musterinteressensbekundung. Beachten Sie die Fristen, um bei der nächsten Sitzung des Begleitausschusses berücksichtigt zu werden. Lesen Sie zuvor die Förderrichtlinien in der Kurzversion und schauen Sie sich unbedingt die zu verfolgenden Ziele des Lokalen Aktionsplans an (LAP).Diese finden Sie in der Rubrik "Bundesprogramm".
Ihre Interessensbekundung wird dann dem Begleitausschuss (BgA) zur ersten Förderentscheidung vorgelegt.

3. Förderentscheidung durch den Begleitausschuss (BgA)

Der BgA prüft Ihr Projekt anhand von formalen und auch inhaltlichen Kriterien. Wenn seitens des BgA eine Förderentscheidung getroffen wird, dann werden Sie von der lokalen Koordinierungsstelle aufgefordert Ihre Projektskizze in einer leicht abgewandelten Form als formellen, rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag vorzulegen. Sie erhalten eine entsprechende Mail mit dem Antragsformular und ein Anschreiben. Die Daten Ihres Projektantrages werden in ein Onlineformular eingegeben und an die Bundesregiestelle weitergeleitet.
Bei einer Ablehnung der Förderung erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben.

 

4. Zuwendungsbescheid

Wenn seitens der Bundesregiestelle die Förderung bestätigt wird, erhalten Sie einen umfangreichen Zuwendungsbescheid. Dieser muss rechtsverbindlich unterschrieben bei der lokalen Koordinierungsstelle eingereicht werden, gemeinsam mit dem Nachweis der Gemeinnützigkeit  und der Demokratieerklärung.

 

5. Durchführung des Projektes

Nachdem der Zuwendungsbescheid mit allen notwendigen Unterlagen bei der lokalen Koordinierungsstelle vorgelegt wurde, kann seitens dieser das notwendige Projektgeld bei der Bundesregiestelle angefordert werden, allerdings max. 8 Wo. vor Projektstart. Alle mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen müssen in mehrfacher Ausfertigung an die lokale Koordinierungsstelle gegeben werden. Die Logos müssen entsprechend platziert werden.

Das Logo steht Ihnen im JPG-Format zur Verfügung.

Logo

Logo

6. Abrechnung und Auswertung

Die Abrechnung hat zeitnah und ordnungsgemäß zu erfolgen. Hierfür bekommen Sie eine Belegliste zur Verfügung gestellt. Zu viel gezahlte Gelder müssen zurück erstattet werden. Um Ihr Projekt auszuwerten erfolgt ein Auswertungsgespräch mit der lokalen Koordinierungsstelle. Für die Rückmeldung an die Bundesregiestelle muss ein Formular ausgefüllt werden.