Was u.a. gilt:
Andere Regelungen wie Maskenpflicht (auch in Schulen), Abstandsregeln usw. bleiben bestehen!
Darüber hinaus gehende Informationen finden Sie unter land.nrw
In einem Brief an alle Gewerbetreibende im Stadtgebiet Geilenkirchen wird erläutert, was ab dem 16.12. gilt. Diesen finden Sie als PDF-Dokument unten auf der Seite.
Erstmals hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen erlassen. Ziel der Verordnung ist es, die Bestimmungen zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da nicht mehr in allen Fällen eine individuelle Quarantäneanordnung erforderlich ist. Die Verordnung finden Sie unten auf dieser Seite.
Die vom Kreis Heinsberg erlassene Allgemeinverfügung zur Quarantäneverpflichtung wurde aufgehoben.
Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen/zum Mundschutz
Ab dem 27.04. ist auch in Nordrhein-Westfalen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht.
Das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum gilt laut RKI als weiterer Baustein, um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verringern.
Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 12.08. wird das Nichttragen eines Mund-Nasenschutzes in Bussen und Bahn mit einem Bußgeld geandet.
Corona Warn App
Die Corona-Warn-App steht zum Download bereit. Sie kann in den entsprechenden App-Stores kostenlos heruntergeldaden werden.
Die App benachrichtigt die Nutzer, wenn sie sich in der Nähe von Corona-Infizierten aufgehalten haben. Dadurch sollen Infektionsketten besser nachvollziehbar sein und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich unter folgenden Links:
Cancelled © adpic
Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind bis auf Weiteres untersagt.
Alle städt. Veranstaltungen sind abgesagt. Für alle anderen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.
Verstöße gegen die Regelungen in der Corona SchVO werden mit Bußgeldern geahndet.
Mit welchen Beträgen bei Verstößen gerechnet werden muss, darüber gibt der Bußgeldkatalog Auskunft.
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