Geschäftsflächenangebote und Informationen über aktuelle Projekte erhalten sie hier!
Die Stadt Geilenkirchen hält nun den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung in der Hand. Die Fördermittel für die Bauabschnitte III. und IV. sind damit bewilligt.
Der Bescheid enthält aber auch die Zusage, dass Städtebaufördermittel i. H. v. 18.000,- € für den Verfügungsfonds bereit stehen.
Der Verfügungsfonds (Gesamtvolumen i. H. v. 60.000,- €) ist Bestandteil der Fördermaßnahme Aktive Stadtzentren – Sanierung Stadtzentrum Geilenkirchen - . Er dient der schnellen und flexiblen Realisierung von kleineren investiven und nicht-investiven Maßnahmen, welche einer nachhaltigen und nachweisbaren Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebietes dienen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Mittel für den Verfügungsfonds war, dass 50 % des Gesamtvolumens (also 30.000,- €) von privaten Geldgebern stammt. Dank der finanziellen Unterstützung von Kreissparkasse Heinsberg, Raiffeisenbank Heinsberg und Aktionskreis Geilenkirchen konnte dieser erforderliche Anteil zusammen kommen.
Die Stadt Geilenkirchen stellte Haushaltsmittel i. H. v. 12.000,- € bereit; zu den privaten Geldern konnten so Städtebaufördermittel i. H. v. 18.000,- € fließen.
Über die Mittelverwendung entscheidet die sogenannte Fondsverwaltung; die sechs Mitglieder sind Vertreter der Geldgeber; die Sitzverteilung richtet sich nach der Höhe der finanziellen Beteiligung. So kommen den beiden Banken und dem Aktionskreis jeweils 1 Sitz zu, der Stadt Geilenkirchen 3 (Bürgermeister und zwei Stadtverordnete).
Nach der Finanzierung der neuen Weihnachtsbeleuchtung verbleibt ein Restguthaben i. H. v. 21.000,- € im Verfügungsfonds.
Anträge für die Finanzierung von investiven (z. B. Aufstellen von Informationsschildern, Kunst im öffentlichen Raum, …) und vorbereitenden (Gestaltungs- und Nutzungskonzepte, Wettbewerbe, …) sowie nicht-investiven (Marketingaktionen, Standortbroschüren, …) Maßnahmen kann ab sofort Jedermann (jede natürliche und juristische Person) bei der Fondsverwaltung stellen.
Für die Antragsstellung ist ein entsprechender Vordruck zu verwenden. Hier finden Sie die für die Antragsstellung relevanten Informationen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Siebert (02451 629109)
PDF · 274.2 kB
PDF · 203.6 kB
PDF · 42.4 kB
PDF · 251.5 kB
© 2012 Stadt Geilenkirchen