Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Notwendige Unterlagen:
Nachweise über die wirtschaftlichen oder perönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter.
Sonstige Informationen:
Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter
Zuständiges Amt:
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