Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese werden z.B. für Rentenzwecke, zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, als Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse oder für sonstige behördliche oder private Zwecke benötigt.
Kosten:
Bescheinigung: 9,00 €
Notwendige Unterlagen:
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Rechtsgrundlagen:
§ 9 Meldegesetz NRW
Sonstige Informationen:
In bestimmten Fällen (z.B. Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenkasse oder beim Arbeitsamt) kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
Zuständiges Amt:
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