Verstirbt eine Person in Geilenkirchen, so wird der Sterbefall vom Standesamt Geilenkirchen beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Kosten:
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
Sonstige Informationen:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.
Hinweis für Bestattungsunternehmen: Die Beurkundung von Sterbefällen ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Zur Vereinbarung eines Termins nehmen Sie bitte Kontakt mit den u. g. Standesbeamten oder dem Bürgerbüro auf. Alternativ können Sie uns die notwendigen Unterlagen vorab per Fax oder Email senden. Die Sterbeurkunde erhalten Sie dann ohne Wartezeit an der Infotheke des Bürgerbüros.
Zuständiges Amt:
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