Beurkundungen der iN § 59 SGB VII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden), Geburtsurkunden der Eltern
Rechtsgrundlagen:
§ 59 SGB VII
Sonstige Informationen:
Je nach Art der Beurkundungen sind im Einzelfall voraussichtlich weitere Unterlagen erforderlich.
Zuständiges Amt:
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