Alte Medikamente können teilweise in den Apotheken zurückgegeben werden. Sie können aber auch über die Restmülltonne entsorgt werden.
Kosten:
Bei der Entsorgung über die Restmülltonne fallen Gebühren entsprechend der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung an.
Rechtsgrundlagen:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
Zuständiges Amt:
© 2013 Stadt Geilenkirchen