Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.
Rechtsgrundlagen:
Wohnungseigentumsgesetz
Zuständiges Amt:
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