Abfallbeseitigung
Die Stadt erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
- 1. Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen.
- 2. Information der Bürger über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen.
- 3. Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
- 4. Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet
Rechtsgrundlagen:
Abfallsatzung
Sonstige Informationen:
Informationen zu den einzelnen Abfallarten finden Sie im Onlineabfallkalender auf der Startseite dieser Homepage. Wenn Sie Ihre Straße anwählen, können Sie unter auf der Seite Informationen zu den einzelnen Abfallarten abrufen.
Im jährlich an alle Haushalte verteilten Abfallkalender finden Sie ebenfalls Informationen zu den einzelnen Abfallarten.
Zuständiges Amt:
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